AGB

der Karsten Melcher+Mario Janoschka+Jack Gerard Melcher+Yona Selina Fritschler GbR

1 ALLGEMEINES

Das Floß-/Motorboot, sowie Paddel- /Tretboot darf nur von Personen ab 18 Jahren geführt werden, die nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Floßboote sind stets von mindestens 2 Personen zu führen.

Die Vermietung der Boote erfolgt ausschließlich an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihre Personalien (Name, Anschrift) angegeben haben und ein gültiges Personaldokument sowie den erforderlichen Sportbootführerschein vorlegen.

Das Boot darf vom Mieter nicht an Dritte weitergegeben werden.

Anweisungen des Vermieters oder seiner Beauftragten sind aus Sicherheitsgründen stets zu befolgen.

Der Mieter ist verpflichtet, sich und seine Begleiter mit den Nutzungs- und Verhaltensrichtlinien (siehe Punkt 5) vertraut zu machen und deren Einhaltung sicherzustellen. Die Boote sind spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

Bei Verspätung trägt der Mieter die Kosten für die Rückführung des Bootes. Für eine verspätete Rückgabe wird eine Gebühr von 60,00 € für die erste halbe Stunde und je 30,00 € für jede weitere halbe Stunde fällig.

Bei vorzeitiger Rückgabe der Boote und des Zubehörs besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises.

Weder Havarie, Unfall noch Wetterveränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder Schadensersatz.

Sollte ein gebuchtes Boot am vereinbarten Tag nicht zur Verfügung stehen (Schaden am Boot, Reparatur), akzeptiert der Kunde ein Boot derselben oder nächsthöheren Buchungsklasse ohne Aufpreis.

2 BUCHUNG, KAUTION UND STORNIERUNG

Die Buchung eines Bootes kann telefonisch, per E-Mail oder direkt vor Ort erfolgen. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Zahlung des vollständigen Buchungsbetrages sowie Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich oder mündlich) zustande.

Gemäß BGB ist der Vertrag für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

Vor Fahrtantritt muss der Mieter eine Kaution, abhängig von der jeweiligen Bootsgröße, hinterlegen. Diese ist in bar zu entrichten. Nach Tourende wird dem Mieter die Kaution, sofern keine sichtbaren Schäden entstanden sind, zurückerstattet.

Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchten Boote für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände (siehe 3. Unverfügbarkeit) zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, erhält der Mieter alle bis dahin geleistete Zahlungen in voller Höhe zurück.

Eine Umbuchung der gemieteten Boote zum gleichen Tarif ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € möglich und muss spätestens 25 Tage vor dem ursprünglichen Buchungstermin erfolgen.

Sollten schlechte Wetterbedingungen (ausgenommen normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken) die Bootsfahrt nicht oder nur eingeschränkt ermöglichen, kann der Mieter nach schriftlicher Absprache mit dem Vermieter auf einen anderen Termin umbuchen.

Bei Rücktritt vom Vertrag entstehen Stornogebühren.

Bei einer Stornierung bis 3 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes betragen die Gebühren 30 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten in weniger als 3 Wochen vor Fahrtantritt beträgt die Stornogebühr 100 % des Gesamtpreises.

Ein Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Wenn dies nicht erfolgt, muss der gesamte Mietpreis (100 %) gezahlt werden.

3 UNVERFÜGBARKEIT

Sollte der Vermieter aufgrund unvorhergesehener Ereignisse nicht in der Lage sein, das gemietete Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen, die er nicht zu verantworten hat, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder Ähnlichem.

4 ÜBERNAHME UND RÜCKGABE

Das Boot ist zu den vereinbarten Zeiten zu übernehmen bzw. zurückzugeben.

Der Vermieter übergibt das Boot in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand an den Mieter, der es im gleichen Zustand zurückgeben muss. Der Vermieter führt die Endreinigung durch. Im Falle einer erheblichen Verschmutzung, wie beispielsweise Schlamm am Boot, Deck oder Anker, verschmutzten Leinen oder nicht entsorgtem Abfall, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 35,00 € in Rechnung zu stellen.

Bei verspäteter Rückgabe wird für die erste halbe Stunde eine Gebühr von 60,00 € fällig, und für jede weitere halbe Stunde werden jeweils 30,00 € berechnet.

Während der Übergabe erhält der Mieter eine Einweisung in das Boot und dessen Benutzung. Vor der Rückgabe müssen Persenning/Verdecke, die eigenständig abgebaut wurden, wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Aufwandspauschale von 20,00 € für den Rückbau in Rechnung zu stellen.

Vor Fahrtantritt prüfen Mieter und Vermieter gemeinsam das Boot und dessen Einrichtung auf Schäden und dokumentieren diese schriftlich. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter auf Schäden am Boot hinzuweisen, die vom Vermieter übersehen wurden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

Bei Beschädigungen während der Fahrt muss der Mieter den Vermieter umgehend informieren. Bei der Rücknahme prüft der Vermieter das Boot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor bei der Übergabe dokumentierten Schäden gemäß Punkt 6. "Haftung und gegenseitige Verpflichtung" in Rechnung zu stellen.

Falls der Mieter Schäden verschweigt, kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Vermieter den Schaden bei der Rücknahme nicht sofort bemerkt hat.

Bei Bedarf können Mieter und Vermieter einen abweichenden Ort für die Übernahme/Rückgabe des Bootes vereinbaren. Diese gesonderte Vereinbarung muss im Vorfeld schriftlich getroffen werden. Der Transfer wird dem Mieter zusätzlich je nach Aufwand und nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

5 NUTZUNGS- UND VERHALTENSREGELN

Die Benutzung der gemieteten Boote, einschließlich des Badens vom Boot aus, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

Das Klettern auf Dach und Geländer ist strikt untersagt.

Bei Benutzung des Bootes bestätigt der Mieter verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine geeignete Schwimmhilfe tragen werden und das Boot nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt wird.

Für Kinder unter 8 Jahren und Nichtschwimmer ist das Tragen von geeigneten Rettungsmitteln (Schwimmwesten) verpflichtend. Eltern bzw. andere Aufsichtspersonen müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen und tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer bzw. der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten auf dem Boot usw.).

Der Mieter erklärt zudem, dass er die gemieteten Boote nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und das Boot nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter nutzen wird.

Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Der Bootsführer muss körperlich und geistig in der Lage sein, ein Sportboot zu führen. Ab einer Motorisierung von über 15 PS, muss er im Besitz eines gültigen, amtlichen Sportbootführerscheins sein, welcher bei Übergabe des Bootes vorzuzeigen ist.

Für den Bootsführer gilt ein absolutes Alkoholverbot. Er ist verpflichtet, sich über die Schifffahrtsvorschriften und andere relevante Regelungen zu informieren und diese einzuhalten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei fehlender fachlicher Tauglichkeit und Zuverlässigkeit, die Boote nicht auszuhändigen. Sollte keiner der an Bord befindlichen Personen alle Anforderungen erfüllen, ist eine Buchung nur in Verbindung mit einem Skipper des Vermieters möglich.

Die Nutzung eines eigenen Grills auf den Booten ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an den Booten können mit einer Gebühr oder Einbehaltung der Kaution geahndet werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, beim Vermieter zusätzlich zum Boot einen Grill zu mieten, der nach erfolgter Einweisung auch auf dem Boot nutzbar ist. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt §7 dieser AGB.

Haustiere sind an Bord unserer Boote nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, die Kaution zur Deckung möglicher Schäden und Verschmutzungen einzubehalten.

Der Betrieb von externen Lautsprechern über 30 Watt ist untersagt. Die Lärmschutzverordnung ist einzuhalten.

Bestimmungen zu Nacht auf dem Wasser: Das Fahren der Boote ist nur bis Sonnenuntergang und erst wieder ab Sonnenaufgang erlaubt. In der dazwischenliegenden Zeit ist ein Ankern in einer windgeschützten Bucht unter Ankerlicht erforderlich.

Zwischen 19:30 Uhr und 8:30 Uhr ist die Einfahrt in den Hafen Müggel Bay sowie das Festmachen des Bootes im Hafen grundsätzlich untersagt und wird mit einer Geldstrafe von 500,00 € geahndet.

Von 22:00 bis 07.00 Uhr ist es generell verboten, Lärm zu verursachen. Die Benutzung von Tonwiedergabegeräten, Generatoren und Musikinstrumenten auf unseren Booten ist in dieser Zeit ausdrücklich verboten.

Der Mieter und Vermieter müssen sich an diese Nutzungs- und Verhaltensregeln halten, um eine sichere und angenehme Erfahrung auf dem Wasser zu gewährleisten. Die Einhaltung dieser Regeln trägt zur Sicherheit aller Beteiligten bei und hilft, die Umwelt sowie die Rechte und Bedürfnisse anderer Personen auf dem Wasser zu schützen.

6 HAFTUNG UND GEGENSEITIGE VERPFLICHTUNG

Boote sind anders als Autos gesetzlich nicht versichert.

In den Preisen für die Bootsmiete ist keine Bootshaftpflicht- und Kaskoversicherung enthalten. Leistungsstärkere Tarife der privaten Haftpflichtversicherer decken das „gelegentliche Fahren fremder Segel- oder Motorboote“ ab. Meist sind damit jedoch Boote gemeint, für die kein Sportbootführerschein notwendig ist. In den Versicherungsbedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung steht, welche Wassersportaktivitäten berücksichtigt sind und in welchem Umfang.

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen. Für Schäden am Boot und des Zubehörs, für den Verlust oder Diebstahl derselben, haftet der Mieter.

Folgeschäden (Verlust der Mieteinnahmen), die durch starke Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Bootes durch den Mieter entstehen, kann der Vermieter dem Mieter gegenüber geltend machen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

Der Mieter ist verpflichtet, auftretende Mängel am Boot dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Dem Mieter ist es ausdrücklich untersagt, eigenmächtig Reparaturen am Boot durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Selbst bei bester Pflege und Wartung ist das Auftreten von Mängeln nicht auszuschließen. Der Vermieter wird sich sodann um die Lösung des Problems bemühen. Sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, ist weder ein Regressanspruch gegen den Vermieter noch eine Kürzung des Mietpreises oder ein Vertragsrücktritt darin begründet.

Im Falle eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die Wasserschutzpolizei unter Tel.: (030) 4664751360 zu rufen und bis zum Eintreffen dieser zu warten. Ebenfalls ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Es ist dem Mieter nicht gestattet, gegnerische Ansprüche anzuerkennen.

Der Genussverlust in Folge einer Havarie oder eines Unfalls, der während der Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder teilweisen Rückzahlung sein.

Der Mieter erhält eine NOTFALL-Telefonnummer, die auch nur in Notfällen zu benutzen ist. Das Vortäuschen eines Notfalls oder der Missbrauch dieser Telefonnummer zieht eine Geldbuße in Höhe von 250,00 € nach sich.

Der Mieter trägt selbst die Verantwortung und Haftung für Verschmutzungen von Wasser, Wald und Umwelt. Er hat dafür zu sorgen, dass sämtliche Abfälle und Müll mitgenommen und entsprechend entsorgt werden.

Die Nutzung des Bootes und seines Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder seinen Begleitern während der Nutzung, durch das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Mieters oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Ausgenommen sind Fälle von grober Fahrlässigkeit seitens des Vermieters.

Für die Richtigkeit des überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit/Funktion der eingebauten Instrumente übernimmt der Vermieter keine Gewähr.

7 GERICHTSSTAND UND GÜLTIGKEIT

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben werden, so behalten die übrigen Teile der Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.